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ImmobilienKosten & Steuern

Kaufpreisaufteilung

Die Aufteilung des Kaufpreises in einen Anteil für Grund und Boden und einen für das Gebäude.

Da Grund und Boden sich nicht abnutzt, entscheidet die Aufteilung darüber, wie hoch die jährliche Abschreibung ausfällt. In Lagen mit hohen Bodenrichtwerten kann der Bodenanteil einen erheblichen Teil des Kaufpreises ausmachen — mit entsprechend geringerer Abschreibungsbasis. Über zwanzig Jahre summiert sich der Unterschied zu einem relevanten Betrag.

Die Finanzverwaltung stellt eine Arbeitshilfe zur Aufteilung bereit. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass diese nicht bindend ist und ein Sachverständigengutachten in Betracht kommt, wenn sie zu unrealistischen Ergebnissen führt. Eine im Kaufvertrag vereinbarte Aufteilung wird von der Finanzverwaltung nur anerkannt, wenn sie wirtschaftlich plausibel ist und nicht offensichtlich zur Steueroptimierung konstruiert wurde. Die konkrete Ausgestaltung gehört in die steuerliche Beratung.

Nur der Gebäudeanteil des Kaufpreises lässt sich bei Vermietung abschreiben — ein hoher Bodenanteil, wie er in gefragten Lagen üblich ist, senkt die jährliche Abschreibung entsprechend.

350.000 €
30,0 %
10,0 %
Jährliche Abschreibung (AfA, 2 % gesetzlicher Satz)
5.390 €

Über 20 Jahre ergibt das eine kumulierte Abschreibung von 107.800 €.

Beispielwerte zur Veranschaulichung — keine Finanz-, Rechts- oder Steuerberatung.

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