Auflassungsvormerkung
Reservierung deines Anspruchs im Grundbuch.
Zwischen der notariellen Beurkundung und der endgültigen Eigentumsumschreibung liegen häufig zwei bis vier Monate — Zeit, in der ohne Absicherung viel schiefgehen könnte: Der Verkäufer könnte das Objekt ein zweites Mal verkaufen, es zusätzlich belasten oder es könnte durch eine Insolvenz oder Pfändung blockiert werden. Die Auflassungsvormerkung nach § 883 BGB verhindert das, indem sie im Grundbuch eingetragen wird und jede spätere Verfügung, die deinem Anspruch widerspricht, unwirksam macht.
Für die Praxis heißt das: Der Notar beantragt die Vormerkung direkt nach der Beurkundung, aber die tatsächliche Eintragung dauert je nach Grundbuchamt einige Tage bis wenige Wochen. Die Fälligkeitsmitteilung — die Aufforderung, den Kaufpreis zu zahlen — verschickt der Notar erst, wenn die Vormerkung eingetragen ist. Wer vorher zahlt, etwa weil der Verkäufer drängt, verzichtet auf genau diesen Schutz.
Relevanz je nach Rolle
- Käufer
- Für dich als Käufer ist die Vormerkung die wichtigste Absicherung im gesamten Ablauf — sie steht zwischen dir und dem Risiko, für ein Objekt zu zahlen, das am Ende doch nicht dir gehört.