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ImmobilienGrundbuch

Auflassungsvormerkung

Reservierung deines Anspruchs im Grundbuch.

Zwischen der notariellen Beurkundung und der endgültigen Eigentumsumschreibung liegen häufig zwei bis vier Monate — Zeit, in der ohne Absicherung viel schiefgehen könnte: Der Verkäufer könnte das Objekt ein zweites Mal verkaufen, es zusätzlich belasten oder es könnte durch eine Insolvenz oder Pfändung blockiert werden. Die Auflassungsvormerkung nach § 883 BGB verhindert das, indem sie im Grundbuch eingetragen wird und jede spätere Verfügung, die deinem Anspruch widerspricht, unwirksam macht.

Für die Praxis heißt das: Der Notar beantragt die Vormerkung direkt nach der Beurkundung, aber die tatsächliche Eintragung dauert je nach Grundbuchamt einige Tage bis wenige Wochen. Die Fälligkeitsmitteilung — die Aufforderung, den Kaufpreis zu zahlen — verschickt der Notar erst, wenn die Vormerkung eingetragen ist. Wer vorher zahlt, etwa weil der Verkäufer drängt, verzichtet auf genau diesen Schutz.

Relevanz je nach Rolle

Käufer
Für dich als Käufer ist die Vormerkung die wichtigste Absicherung im gesamten Ablauf — sie steht zwischen dir und dem Risiko, für ein Objekt zu zahlen, das am Ende doch nicht dir gehört.