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ImmobilienKaufvertrag

Notarielle Beurkundung

Ein Immobilienkaufvertrag ist nur wirksam, wenn er von einem Notar beurkundet wird.

Die Beurkundungspflicht schützt vor übereilten Entscheidungen und sichert, dass alle Absprachen in einer einzigen Urkunde stehen. Was nicht beurkundet ist, gilt nicht — Nebenabreden per E-Mail oder Handschlag über Reparaturen, Inventar oder Zahlungstermine sind unwirksam und können im Extremfall sogar den gesamten Vertrag gefährden.

Der Notar berät neutral zur rechtlichen Gestaltung, prüft aber nicht, ob der Kaufpreis angemessen ist, ob das Dach dicht ist oder ob die Finanzierung trägt. Diese Prüfungen bleiben Sache der Parteien. Beim Termin selbst ist das Vorlesen kein Ritual: Es ist die letzte Gelegenheit, Formulierungen zu klären, bevor sie bindend werden.

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