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ImmobilienKaufvertrag

Fälligkeitsmitteilung

Die Nachricht des Notars, dass du jetzt zahlen darfst.

Die Fälligkeitsmitteilung ist das Schreiben des Notars, das dir bestätigt, dass alle im Kaufvertrag vereinbarten Fälligkeitsvoraussetzungen erfüllt sind — typischerweise die Eintragung der Auflassungsvormerkung, die Löschungsbewilligungen für bestehende Belastungen (Lastenfreistellung) und gegebenenfalls verzichtete Vorkaufsrechte der Gemeinde. Erst mit diesem Schreiben ist der Kaufpreis fällig.

Der Notar prüft diese Voraussetzungen, bevor er die Mitteilung verschickt — das ist der Kern seiner Absicherungsfunktion im deutschen Immobilienrecht. Zahlungsaufforderungen, die direkt vom Verkäufer kommen und der Fälligkeitsmitteilung vorgreifen, sind ein deutliches Warnsignal: Wer vorher zahlt, verzichtet auf genau die Prüfung, die diesen Schritt eigentlich sicher machen soll.

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