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ImmobilienKaufvertrag

Gerichtliche Genehmigungen

Sind Minderjährige oder betreute Personen an einem Immobiliengeschäft beteiligt, ist häufig eine Genehmigung des zuständigen Gerichts erforderlich.

Der Zweck ist der Schutz der betroffenen Person vor nachteiligen Geschäften. Betroffen sind typischerweise Verkäufe aus einem Nachlass, an dem Kinder beteiligt sind, Übertragungen unter Beteiligung Minderjähriger sowie Verkäufe durch Betreuer. Das Gericht prüft, ob das Geschäft dem Wohl der betroffenen Person entspricht — es kann die Genehmigung auch versagen.

Für die Kaufabwicklung ist die Genehmigung eine aufschiebende Bedingung mit unklarer Dauer. Wer in einer solchen Konstellation kauft, sollte Finanzierungszusage, Kündigungsfristen und Umzugsplanung nicht auf ein bestimmtes Datum stützen. Der Notar weist auf die Erfordernis hin; ob sie im Einzelfall greift, ist eine Frage für die Rechtsberatung.

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