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ImmobilienKaufvertrag

Verzug beim Kaufpreis

Wird der Kaufpreis nach Fälligkeit nicht gezahlt, gerät der Käufer in Verzug.

Die Fälligkeit tritt mit der Mitteilung des Notars ein, nicht mit dem eigenen Zeitplan. Verzögert sich die Auszahlung der Bank — etwa weil Unterlagen fehlen oder eine Teilauszahlungsbedingung offen ist — läuft die Frist trotzdem. Deshalb sollte der Darlehensabruf unmittelbar nach der Fälligkeitsmitteilung angestoßen und nicht auf den letzten Tag gelegt werden.

Die Folgen sind gestaffelt: zunächst Verzugszinsen auf die offene Summe, dann nach angemessener Nachfrist das Rücktrittsrecht des Verkäufers samt Schadensersatz. Wirtschaftlich ist der zweite Schritt gravierend, weil Notar- und Finanzierungskosten bereits angefallen sind und das Objekt trotzdem weg ist. In den meisten Verträgen sind zusätzlich Vertragsstrafen oder pauschalierte Schadensbeträge geregelt — dieser Abschnitt lohnt vor der Beurkundung eine genaue Lektüre.

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