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ImmobilienKosten & Steuern

Erschließungsbeitrag

Beiträge, die Gemeinden von Grundstückseigentümern für die erstmalige Herstellung von Straßen, Gehwegen und Versorgungsanschlüssen erheben.

Zu unterscheiden sind zwei Fälle. Der Erschließungsbeitrag betrifft die erstmalige Herstellung und kann fünfstellig ausfallen. Der Straßenausbaubeitrag betrifft die spätere Erneuerung bestehender Straßen und ist in einigen Bundesländern abgeschafft oder eingeschränkt worden, in anderen nicht — hier entscheidet das jeweilige Landesrecht.

Beitragsschuldner ist derjenige, der bei Entstehen der Beitragspflicht Eigentümer ist. Wer ein Grundstück kauft, dessen Straße seit Jahrzehnten provisorisch ist, kann Jahre später einen Bescheid erhalten. Deshalb gehört die Anfrage bei der Gemeinde nach dem Erschließungszustand und noch offenen Beiträgen zur Standardprüfung vor dem Kauf — ergänzt um eine Regelung im Kaufvertrag, wer eine später festgesetzte Forderung trägt.

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