Baugenehmigung
Die behördliche Erlaubnis für Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung eines Gebäudes.
Häufige Fälle sind ausgebaute Dachgeschosse ohne Genehmigung, zu Wohnraum umgenutzte Keller, angebaute Wintergärten oder eine Einliegerwohnung, die baurechtlich nicht existiert. Solche Flächen können in Exposé und Kaufpreis als Wohnfläche geführt sein, ohne genehmigt zu sein — die Behörde kann Rückbau oder Nutzungsuntersagung verlangen, und die Bank kann die Fläche aus dem Beleihungswert nehmen.
Prüfen lässt sich das über die Bauakte beim zuständigen Bauamt, in die als Kaufinteressent meist nur mit Vollmacht des Eigentümers Einsicht möglich ist. Der Abgleich genehmigter Grundrisse mit dem tatsächlichen Zustand ist eine der wirksamsten Prüfungen überhaupt — er kostet wenig und deckt Probleme auf, die weder bei der Besichtigung noch im Grundbuch sichtbar sind.