Bauliche Veränderung
Eingriffe, die über die Instandhaltung hinausgehen und das Gemeinschaftseigentum betreffen — etwa Balkonverglasung, Wanddurchbruch oder Wallbox.
Nach der Reform des Wohnungseigentumsrechts können bauliche Veränderungen mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Für bestimmte Maßnahmen — unter anderem Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, barrierefreier Ausbau, Einbruchsschutz und Glasfaseranschluss — besteht ein Anspruch darauf, dass die Maßnahme gestattet wird; über die Art der Ausführung entscheidet die Gemeinschaft, und die Kosten trägt in der Regel derjenige, der sie verlangt hat.
Für Kaufinteressenten sind zwei Punkte wichtig. Erstens: Bereits vorhandene Umbauten der Vorbesitzer sollten in der Beschlusssammlung dokumentiert sein — ohne Genehmigung kann ein Rückbau verlangt werden, und zwar vom aktuellen Eigentümer. Zweitens: Wer eigene Umbaupläne hat, sollte deren Zulässigkeit vor dem Kauf klären, nicht danach. Die konkrete Beurteilung ist einzelfallabhängig und gehört in die Rechtsberatung.