Zum Inhalt springen
Zurück zum Lexikon
ImmobilienEigentumswohnung

Sonderumlage

Eine Zusatzzahlung, wenn die Rücklage nicht reicht.

Reicht die Erhaltungsrücklage für eine anstehende Maßnahme nicht aus, beschließt die Eigentümerversammlung eine Sonderumlage — eine einmalige Zusatzzahlung aller Eigentümer, meist anteilig nach Miteigentumsanteilen. Anlässe sind typischerweise größere Sanierungen: Dach, Fassade, Aufzug, Heizungsanlage.

Für Käufer entscheidend ist der Beschlusszeitpunkt, nicht der Fälligkeitszeitpunkt: Wurde eine Sonderumlage bereits vor deinem Kauf beschlossen, aber erst nach dem Eigentumsübergang eingefordert, schuldet grundsätzlich derjenige die Zahlung, der zum Zeitpunkt der Fälligkeit Eigentümer ist — in der Regel also du als Käufer, sofern im Kaufvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Ein Blick in die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen vor dem Kauf ist deshalb keine Formalität, sondern kann eine konkrete, oft fünfstellige Zahlungspflicht offenlegen.

Relevanz je nach Rolle

Käufer
Lass dir vor der Beurkundung ausdrücklich bestätigen, ob bereits beschlossene, aber noch nicht fällige Sonderumlagen existieren — und regle im Kaufvertrag, wer sie trägt.
Verkäufer
Informiere Kaufinteressenten aktiv über beschlossene Sonderumlagen, auch wenn sie noch nicht fällig sind — verschwiegen führt das später leicht zu Streit über die Wirksamkeit des Vertrags.