Hausgeldrückstände
Offene Hausgeldzahlungen einzelner Eigentümer.
Die Grundregel lautet: Der neue Eigentümer schuldet das Hausgeld ab dem Zeitpunkt seiner Eintragung; Rückstände des Voreigentümers bleiben dessen Schuld. Anders liegt es beim Erwerb in der Zwangsversteigerung, wo Hausgeldansprüche der Gemeinschaft in bestimmtem Umfang ein Vorrecht genießen und den Ersteher treffen können. Auch Nachzahlungen aus einer Abrechnung, die nach dem Eigentümerwechsel beschlossen wird, können den Erwerber treffen.
Für Käufer sind deshalb zwei Fragen wichtig: Bestehen Rückstände des Verkäufers, und wie ist die Verteilung von Abrechnungsergebnissen im Kaufvertrag geregelt? Zusätzlich lohnt der Blick auf das Gesamtbild — mehrere säumige Eigentümer bedeuten, dass geplante Maßnahmen an der Kasse scheitern können, unabhängig davon, wer rechtlich schuldet.