Beschlussanfechtung
Die gerichtliche Überprüfung eines Beschlusses der Eigentümerversammlung.
Die Frist zur Klageerhebung beträgt einen Monat ab Beschlussfassung, die Begründung ist innerhalb einer weiteren kurzen Frist nachzureichen. Geklagt wird gegen die Gemeinschaft als Verband, nicht gegen die einzelnen Eigentümer. Wer die Frist verstreichen lässt, muss den Beschluss gegen sich gelten lassen — auch wenn er inhaltlich rechtswidrig war.
Für Käufer ist zweierlei relevant: Ein laufendes Anfechtungsverfahren zu einer Großmaßnahme kann Investitionen und Sonderumlagen für Jahre in der Schwebe halten — das steht in den Protokollen. Und wer selbst nach dem Kauf mit einem Beschluss nicht einverstanden ist, hat nur diese kurze Zeitspanne. Ob eine Anfechtung Aussicht hat, gehört in die Rechtsberatung, und zwar sofort, nicht nach Ablauf des Monats.