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ImmobilienFinanzierung

Sondertilgung

Zusätzliche Rückzahlung außer der Reihe.

Eine Sondertilgung ist eine zusätzliche Rückzahlung außerhalb der vereinbarten Monatsrate — etwa aus einer Erbschaft, einem Bonus oder angespartem Vermögen. Ob und wie viel davon möglich ist, muss ausdrücklich im Darlehensvertrag vereinbart sein; ohne diese Klausel kann eine außerplanmäßige Rückzahlung während der Zinsbindung eine Vorfälligkeitsentschädigung auslösen.

Üblich ist ein vertraglich vereinbartes Sondertilgungsrecht von bis zu fünf Prozent der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr, oft ohne oder gegen einen minimalen Zinsaufschlag. Weil dieses Recht die eigene Flexibilität erhöht, ohne im Regelfall spürbar teurer zu sein, lohnt es sich fast immer, es beim Vertragsabschluss zu vereinbaren — auch wenn aktuell keine konkrete Sondertilgung geplant ist. Ungenutzt kostet es nichts, ungenutzt und nicht vereinbart lässt sich später nichts mehr nachholen.

Siehe auch

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