Erhaltungsrücklage beim Kauf
Beim Kauf einer Eigentumswohnung geht der auf die Einheit entfallende Anteil an der Erhaltungsrücklage mit über.
Verbreitet ist die Annahme, ein im Kaufvertrag ausgewiesener Rücklagenanteil senke die Grunderwerbsteuer — das ist nach der Rechtsprechung nicht der Fall, weil die Rücklage der Gemeinschaft zusteht und nicht gesondert erworben wird. Für die Abschreibung wiederum erhöht der Rücklagenanteil die Anschaffungskosten des Gebäudes nicht; erst die spätere Verwendung der Mittel für Erhaltungsmaßnahmen wirkt sich steuerlich aus.
Für die Kaufentscheidung bleibt die Rücklage dennoch ein handfester Wertfaktor: Eine Wohnung in einer Gemeinschaft mit gut gefüllter Rücklage ist bei gleichem Preis mehr wert als eine mit leerer Kasse und anstehender Sanierung. Der Stand gehört deshalb zu den Unterlagen, die vor dem Kauf angefordert werden — die steuerliche Behandlung gehört in die steuerliche Beratung.