ImmobilienGewerbeimmobilie & Pacht
Sortimentsbindung
Die vertragliche Beschränkung, welche Waren oder Dienstleistungen in den gemieteten Räumen angeboten werden dürfen.
Aus Sicht eines Vermieters oder Center-Betreibers sichert die Sortimentsbindung einen ausgewogenen Branchenmix und schützt bestehende Mieter vor unerwarteter interner Konkurrenz. Sie legt fest, welche Produktgruppen oder Leistungen im Mietobjekt angeboten werden dürfen und welche nicht.
Für den Mieter bedeutet das eine Einschränkung der unternehmerischen Freiheit: Ein späterer Wechsel oder eine Erweiterung des Geschäftsmodells — etwa eine Buchhandlung, die eine Kaffee-Ecke hinzufügen will — kann an der Sortimentsbindung scheitern. Es lohnt sich, schon beim Vertragsschluss etwas Spielraum für absehbare Entwicklungen einzuplanen.