Notarkosten
Die Gebühren des Notars richten sich nach einer gesetzlichen Gebührenordnung und nicht nach Verhandlung.
Weil die Gebühren gesetzlich festgelegt sind, ist die Wahl des Notars keine Preisfrage. Abgerechnet werden mehrere Vorgänge: die Beurkundung des Kaufvertrags, der Vollzug mit Anträgen und Mitteilungen, die Treuhandtätigkeit gegenüber der Bank und die Beurkundung der Grundschuldbestellung. Letztere bemisst sich nach der Höhe der Grundschuld, nicht nach dem Kaufpreis.
Für die Budgetplanung wichtig: Die Notarkosten fallen unabhängig davon an, ob der Kauf am Ende vollzogen wird. Platzt die Finanzierung nach der Beurkundung, bleibt die Rechnung. Sie gehören außerdem zu den Kaufnebenkosten, die Banken in der Regel nicht mitfinanzieren — sie müssen also als Eigenkapital verfügbar sein.