Reservierungsvereinbarung
Eine Absprache, nach der ein Makler das Objekt gegen Zahlung einer Gebühr für dich zurückhält.
Der Bundesgerichtshof hat Reservierungsvereinbarungen in Maklerverträgen als unangemessene Benachteiligung angesehen, wenn sie formularmäßig vereinbart werden und dem Kunden keine nennenswerten Vorteile bringen — gezahlte Gebühren können in solchen Fällen zurückgefordert werden. Unabhängig davon bindet die Reservierung den Verkäufer ohnehin nicht: Ohne notarielle Beurkundung entsteht keine Kaufverpflichtung, er kann jederzeit an einen anderen verkaufen.
Für die Kaufentscheidung ist der Punkt vor allem ein Signal. Wer eine vierstellige Gebühr verlangt, um ein Objekt „festzuhalten", verkauft ein Gefühl von Sicherheit, das rechtlich nicht existiert. Wirksam ist stattdessen die Geschwindigkeit im eigenen Prozess: vollständige Unterlagen, geprüfte Finanzierung, kurzfristig verfügbarer Notartermin.