Notaranderkonto
Ein Treuhandkonto des Notars für den Kaufpreis.
Ein Notaranderkonto ist ein spezielles Treuhandkonto, über das der Notar den Kaufpreis abwickelt, statt dass der Käufer direkt an den Verkäufer zahlt. Es kommt zum Einsatz, wenn die üblichen Sicherungsmechanismen — Auflassungsvormerkung, Lastenfreistellung über die Fälligkeitsmitteilung — im Einzelfall nicht ausreichen, etwa bei besonders komplexen Erbengemeinschaften oder internationalen Beteiligten.
Weil ein Notaranderkonto zusätzliche Gebühren verursacht und die Bundesnotarordnung seine Nutzung ausdrücklich auf begründete Ausnahmefälle beschränkt, ist die Direktzahlung nach Fälligkeitsmitteilung heute der klare Regelfall. Wird dir ein Notaranderkonto ohne erkennbaren besonderen Grund vorgeschlagen, lohnt sich die Nachfrage, warum der Standardweg im konkreten Fall nicht ausreicht.