Restschuld
Der Betrag, der am Ende der Zinsbindung noch offen ist und neu finanziert werden muss.
Eine niedrige Monatsrate entsteht fast immer über einen niedrigen Tilgungssatz — und verschiebt damit Schulden in die Zukunft. Bei einem Prozent Anfangstilgung ist nach 15 Jahren immer noch ein erheblicher Teil der ursprünglichen Summe offen, der zu unbekannten Zinsen neu finanziert werden muss. Bei drei Prozent Anfangstilgung sieht dieselbe Finanzierung nach 15 Jahren völlig anders aus.
Die Restschuld ist deshalb die aussagekräftigste Kennzahl beim Angebotsvergleich, nicht die Monatsrate. Sie steht im ESIS-Merkblatt und lässt sich zwischen Angeboten direkt gegenüberstellen. Wer zwei Finanzierungen vergleicht, sollte immer denselben Tilgungssatz zugrunde legen — sonst vergleicht er nicht Konditionen, sondern Tilgungsgeschwindigkeiten.
Ein niedriger Tilgungssatz senkt die Monatsrate, lässt aber am Ende der Zinsbindung eine deutlich höhere Restschuld übrig, die neu finanziert werden muss.
Das sind noch 61,41 % der ursprünglichen Darlehenssumme.
Beispielwerte zur Veranschaulichung — keine Finanz-, Rechts- oder Steuerberatung.