Zum Inhalt springen
Zurück zum Lexikon
ImmobilienKosten & Steuern

Umsatzsteuer beim Immobilienkauf

Der Verkauf eines Grundstücks ist grundsätzlich umsatzsteuerfrei, weil er der Grunderwerbsteuer unterliegt.

Die Steuerbefreiung verhindert eine doppelte Belastung mit Umsatz- und Grunderwerbsteuer. Relevant wird die Option vor allem bei gewerblich genutzten Objekten, wenn der Verkäufer Vorsteuerbeträge aus Bau oder Sanierung erhalten hat und eine Berichtigung vermeiden will — der Käufer muss dann Unternehmer sein und die Voraussetzungen erfüllen. Wird optiert, geht die Steuerschuld regelmäßig auf den Erwerber über.

Für private Käufer einer Wohnimmobilie ist der Punkt praktisch bedeutungslos, für Käufer vermieteter Gewerbeobjekte dagegen zentral: Die umsatzsteuerliche Historie des Objekts, laufende Berichtigungszeiträume und die Frage, ob der Erwerb als Geschäftsveräußerung im Ganzen zu behandeln ist, gehören in die Prüfung vor Beurkundung. Das ist ein Fall für die steuerliche Beratung, nicht für Standardklauseln im Vertrag.

Passendes WerkzeugKostenplan