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ImmobilienKosten & Steuern

Befreiungen von der Grunderwerbsteuer

Bestimmte Erwerbsvorgänge sind von der Grunderwerbsteuer befreit — etwa der Erwerb zwischen Ehegatten oder zwischen Verwandten in gerader Linie.

Praktisch bedeutsam sind vor allem Übertragungen zwischen Eltern und Kindern, zwischen Ehegatten sowie im Rahmen einer Vermögensauseinandersetzung nach Scheidung. Weil Geschwister nicht in gerader Linie verwandt sind, fällt bei Übertragungen zwischen ihnen Grunderwerbsteuer an — was bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften erhebliche Beträge auslösen kann. Es existiert zudem eine Bagatellgrenze für Vorgänge mit sehr geringer Gegenleistung.

Für Gestaltungen — etwa Erwerb über die Eltern, um eine spätere Übertragung zu erleichtern — ist der Blick auf Grunderwerbsteuer, Schenkungsteuer und Spekulationsfrist zusammen erforderlich; eine Optimierung an einer Stelle erzeugt regelmäßig eine Belastung an anderer. Solche Konstruktionen gehören in die steuerliche Beratung, bevor der Notartermin steht.

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