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ImmobilienKosten & Steuern

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Die Bestätigung des Finanzamts, dass die Grunderwerbsteuer bezahlt ist.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist die förmliche Bestätigung des Finanzamts, dass gegen die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch aus steuerlicher Sicht keine Bedenken bestehen — vor allem, weil die Grunderwerbsteuer vollständig bezahlt wurde. Sie ist in § 22 Grunderwerbsteuergesetz geregelt und praktisch immer Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung.

Der zeitliche Ablauf erklärt einen großen Teil der Wartezeit nach der Beurkundung: Erst muss das Finanzamt den Steuerbescheid erstellen, dann läuft die Zahlungsfrist, erst danach wird die Bescheinigung ausgestellt und ans Grundbuchamt weitergeleitet. Zwei bis drei Monate zwischen Beurkundung und tatsächlicher Eigentumsumschreibung sind allein durch diesen Prozess normal, unabhängig davon, wie reibungslos der Rest des Kaufs verläuft.

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