Share Deal
Der Erwerb einer Immobilie über den Kauf von Anteilen an der Gesellschaft, die sie hält, statt über den Kauf des Grundstücks selbst.
Beim klassischen Asset Deal wird das Grundstück erworben und Grunderwerbsteuer fällt an. Beim Share Deal wechseln Gesellschaftsanteile — was steuerlich anders behandelt wird, sofern bestimmte Beteiligungs- und Haltefristen eingehalten werden. Der Gesetzgeber hat die maßgeblichen Grenzen abgesenkt und die Fristen verlängert, sodass die Gestaltung deutlich weniger attraktiv geworden ist.
Für private Käufer spielt das keine Rolle; relevant wird es bei größeren Objekten und institutionellen Transaktionen. Wer eine Immobilie über eine Gesellschaft erwirbt, kauft allerdings nicht nur das Objekt, sondern auch deren Historie — Altverbindlichkeiten, Steuerrisiken und Vertragslagen. Das erfordert eine eigene Prüfung der Gesellschaft und gehört in die steuerliche und rechtliche Beratung.
Die gesetzlichen Grenzen für den Share Deal wurden deutlich verschärft — wer eine Immobilie über eine Gesellschaft erwirbt, kauft zudem deren Historie mit, nicht nur das Objekt.
Asset Deal
- Erwerbsgegenstand
- Das Grundstück selbst
- Grunderwerbsteuer
- Fällt regulär an
- Haftung
- Nur für das erworbene Objekt
- Prüfaufwand
- Objektbezogen (Due Diligence zum Grundstück)
- Relevanz
- Standardfall, auch für private Käufer
Share Deal
- Erwerbsgegenstand
- Anteile an der haltenden Gesellschaft
- Grunderwerbsteuer
- Nur wenn Beteiligungs- und Haltefristen unterschritten werden
- Haftung
- Auch für Altverbindlichkeiten und Steuerrisiken der Gesellschaft
- Prüfaufwand
- Deutlich höher (Due Diligence zur gesamten Gesellschaft)
- Relevanz
- Nur bei größeren, institutionellen Transaktionen relevant
Beispielwerte zur Veranschaulichung — keine Finanz-, Rechts- oder Steuerberatung.