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ImmobilienKosten & Steuern

Share Deal

Der Erwerb einer Immobilie über den Kauf von Anteilen an der Gesellschaft, die sie hält, statt über den Kauf des Grundstücks selbst.

Beim klassischen Asset Deal wird das Grundstück erworben und Grunderwerbsteuer fällt an. Beim Share Deal wechseln Gesellschaftsanteile — was steuerlich anders behandelt wird, sofern bestimmte Beteiligungs- und Haltefristen eingehalten werden. Der Gesetzgeber hat die maßgeblichen Grenzen abgesenkt und die Fristen verlängert, sodass die Gestaltung deutlich weniger attraktiv geworden ist.

Für private Käufer spielt das keine Rolle; relevant wird es bei größeren Objekten und institutionellen Transaktionen. Wer eine Immobilie über eine Gesellschaft erwirbt, kauft allerdings nicht nur das Objekt, sondern auch deren Historie — Altverbindlichkeiten, Steuerrisiken und Vertragslagen. Das erfordert eine eigene Prüfung der Gesellschaft und gehört in die steuerliche und rechtliche Beratung.

Die gesetzlichen Grenzen für den Share Deal wurden deutlich verschärft — wer eine Immobilie über eine Gesellschaft erwirbt, kauft zudem deren Historie mit, nicht nur das Objekt.

Sortieren nach:

Asset Deal

Erwerbsgegenstand
Das Grundstück selbst
Grunderwerbsteuer
Fällt regulär an
Haftung
Nur für das erworbene Objekt
Prüfaufwand
Objektbezogen (Due Diligence zum Grundstück)
Relevanz
Standardfall, auch für private Käufer

Share Deal

Erwerbsgegenstand
Anteile an der haltenden Gesellschaft
Grunderwerbsteuer
Nur wenn Beteiligungs- und Haltefristen unterschritten werden
Haftung
Auch für Altverbindlichkeiten und Steuerrisiken der Gesellschaft
Prüfaufwand
Deutlich höher (Due Diligence zur gesamten Gesellschaft)
Relevanz
Nur bei größeren, institutionellen Transaktionen relevant

Beispielwerte zur Veranschaulichung — keine Finanz-, Rechts- oder Steuerberatung.

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