AfA (Gebäudeabschreibung)
Bei vermieteten Immobilien lässt sich der Gebäudeanteil der Anschaffungskosten über die Nutzungsdauer steuerlich abschreiben.
Die Abschreibung mindert die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, ohne dass Geld abfließt — sie ist damit der wichtigste steuerliche Hebel bei einer vermieteten Immobilie. Der Satz hängt vom Baujahr und vom Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung ab; für ältere Bestandsgebäude, für Gebäude ab einem bestimmten Baujahr und für Neubauten gelten unterschiedliche lineare Sätze, und für bestimmte neu errichtete Wohngebäude wurde zeitlich befristet eine degressive Variante eingeführt. Welcher Satz gilt, hängt am konkreten Objekt und Datum.
Zwei Punkte sind für die Kaufentscheidung praktisch relevant. Erstens die Kaufpreisaufteilung: Je höher der Gebäudeanteil, desto höher die Abschreibungsbasis. Zweitens der Wechsel der Nutzungsart — wird ein selbstgenutztes Objekt später vermietet, beginnt die Abschreibung erst mit der Vermietung. Weil die Sätze in den letzten Jahren mehrfach geändert wurden, sollte der anwendbare Satz für das konkrete Objekt steuerlich geprüft werden.