Immobilie im Betriebsvermögen
Wird eine Immobilie einem Betrieb zugeordnet, gelten andere Regeln als im Privatvermögen.
Der wesentliche Unterschied liegt am Ende: Im Privatvermögen ist der Veräußerungsgewinn nach Ablauf der Spekulationsfrist steuerfrei, im Betriebsvermögen ist er immer steuerpflichtig. Über Jahrzehnte aufgebaute stille Reserven werden dann auf einen Schlag realisiert — auch bei einer bloßen Entnahme ins Privatvermögen, etwa bei Betriebsaufgabe.
Häufig entsteht die Zuordnung ungewollt, etwa wenn ein Gebäudeteil betrieblich genutzt wird und dadurch notwendiges Betriebsvermögen wird. Für Selbstständige und Gewerbetreibende, die ein Objekt teils betrieblich nutzen, ist das eine der folgenreichsten Weichenstellungen überhaupt und sollte vor dem Kauf mit der steuerlichen Beratung geklärt werden, nicht bei der ersten Steuererklärung danach.