Anschaffungsnebenkosten
Kaufnebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchgebühren und Maklerprovision gehören steuerlich zu den Anschaffungskosten.
Die Nebenkosten teilen das Schicksal des Kaufpreises: Sie werden im selben Verhältnis auf Gebäude und Grund und Boden verteilt wie dieser. Nur der Gebäudeanteil erhöht die Abschreibungsbasis. Das ist ein weiterer Grund, warum die Kaufpreisaufteilung wirtschaftlich so bedeutsam ist — sie wirkt nicht nur auf den Kaufpreis, sondern auch auf die Nebenkosten.
Abzugrenzen sind Finanzierungskosten: Zinsen, Bereitstellungszinsen und Gebühren für die Grundschuldbestellung gehören nicht zu den Anschaffungskosten, sondern sind bei vermieteten Objekten regelmäßig sofort als Werbungskosten abziehbar. Diese Trennung wird häufig verwechselt und lohnt bei der Erfassung der Kaufunterlagen den zweiten Blick.