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ImmobilienKosten & Steuern

Gewerblicher Grundstückshandel

Wer innerhalb eines bestimmten Zeitraums mehr als drei Objekte kauft und wieder verkauft, kann als gewerblicher Grundstückshändler eingestuft werden.

Die sogenannte Drei-Objekt-Grenze ist eine Orientierung der Rechtsprechung, keine starre Regel: Auch bei weniger Objekten kann Gewerblichkeit vorliegen, wenn andere Indizien für eine Veräußerungsabsicht sprechen — etwa kurze Haltedauern, Branchennähe oder eine Finanzierung, die auf schnellen Verkauf angelegt ist. Als Zählobjekt gilt grundsätzlich jede wirtschaftliche Einheit, also auch die einzelne Eigentumswohnung.

Die Folgen sind erheblich: Die Immobilien werden Umlaufvermögen, eine Abschreibung entfällt, es fällt Gewerbesteuer an, und die Steuerfreiheit nach Ablauf der Zehnjahresfrist greift nicht. Wer mehrere Objekte kauft und Verkäufe plant, sollte die Reihenfolge und Zeitpunkte vorab steuerlich prüfen lassen — nachträglich lässt sich die Einstufung nicht korrigieren.

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