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ImmobilienKaufvertrag

Denkmalschutz

Der Schutzstatus eines Gebäudes, der bauliche Veränderungen genehmigungspflichtig macht.

Geschützt sein können das gesamte Gebäude, nur die Fassade oder das Ensemble, in dem es steht. Praktisch bedeutet das: Fenstertausch, Dämmung, Dacheindeckung, Solaranlagen und selbst Farbanstriche können genehmigungspflichtig sein, und die Behörde kann bestimmte Materialien oder Ausführungen vorschreiben. Das verteuert Sanierungen erheblich und verlängert Abläufe.

Dem stehen Fördermöglichkeiten und erhöhte steuerliche Abschreibungen für bestimmte Sanierungsaufwendungen gegenüber, die bei vermieteten und teils bei selbstgenutzten Denkmalobjekten in Betracht kommen. Diese Vorteile sind an Abstimmung mit der Denkmalbehörde vor Beginn der Maßnahmen und an Bescheinigungen gebunden. Wer nachträglich saniert und dann fragt, verliert sie. Die konkrete steuerliche Beurteilung gehört in die steuerliche Beratung.

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