Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten
Die steuerliche Abgrenzung zwischen sofort abziehbaren Reparaturen und Aufwendungen, die über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
Erhaltungsaufwand ersetzt Vorhandenes in zeitgemäßer Form — eine defekte Heizung wird erneuert, das Bad renoviert. Herstellungskosten liegen vor, wenn etwas Neues geschaffen, die Fläche erweitert oder der Standard des Gebäudes wesentlich gehoben wird, etwa wenn mehrere zentrale Ausstattungsbereiche gleichzeitig deutlich verbessert werden. Letzteres wandert in die Abschreibung und wirkt sich über Jahrzehnte statt sofort aus.
Verschärfend kommt die Regelung zu anschaffungsnahen Herstellungskosten hinzu, die Maßnahmen innerhalb der ersten Jahre nach dem Kauf betrifft. In der Praxis bedeutet das: Reihenfolge und zeitliche Verteilung von Sanierungen haben steuerliche Wirkung, die vor Beauftragung geklärt werden sollte. Die Abgrenzung im Einzelfall ist von der Rechtsprechung geprägt und gehört in die steuerliche Beratung.
Ob eine Maßnahme sofort abziehbar ist oder über Jahrzehnte abgeschrieben wird, hängt davon ab, was sie bewirkt und wann sie stattfindet — nicht davon, wie sie im Alltag genannt wird.
Was passiert bei der Maßnahme?
Beispielwerte zur Veranschaulichung — keine Finanz-, Rechts- oder Steuerberatung.