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ImmobilienKosten & Steuern

Denkmal-Abschreibung

Eine erhöhte steuerliche Abschreibung für Sanierungsaufwendungen an denkmalgeschützten Gebäuden und an Objekten in Sanierungsgebieten.

Begünstigt sind nicht die Anschaffungskosten des Gebäudes, sondern die Aufwendungen für Maßnahmen, die zur Erhaltung oder sinnvollen Nutzung des Denkmals erforderlich sind. Die Abschreibung erfolgt über einen deutlich kürzeren Zeitraum als die reguläre Gebäude-AfA, was in den ersten Jahren zu erheblichen Steuereffekten führen kann — genau damit werden Denkmalobjekte auch vertrieben.

Die kritischen Punkte liegen vor der Sanierung: Die Maßnahmen müssen vorab mit der Denkmalbehörde abgestimmt sein, und die Bescheinigung ist Grundvoraussetzung. Wer erst saniert und dann bescheinigen lassen will, verliert die Begünstigung in aller Regel. Außerdem gilt: Ein Steuervorteil rechtfertigt keinen überhöhten Kaufpreis — Denkmalobjekte werden häufig mit eingepreistem Steuervorteil angeboten. Die Beurteilung gehört in die steuerliche Beratung.

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