Aufschiebende Bedingung
Eine Regelung, nach der die Wirkung des Vertrags erst eintritt, wenn ein bestimmtes Ereignis eingetreten ist.
Solange die Bedingung offen ist, besteht der Vertrag in der Schwebe: Keine Seite kann einseitig aussteigen, aber die Hauptpflichten werden noch nicht fällig. Tritt die Bedingung nicht ein, wird der Vertrag endgültig unwirksam und bereits Geleistetes wird zurückabgewickelt — die Notarkosten fallen dennoch an.
Käufer versuchen gelegentlich, die Finanzierungszusage als aufschiebende Bedingung aufzunehmen. Verkäufer lehnen das in angespannten Märkten meist ab, weil der Vertrag damit für Monate unsicher bliebe. Wo es gelingt, ist es die sauberste Absicherung gegen den Fall, dass die Bank kurzfristig abspringt — wo nicht, bleibt nur, die verbindliche Zusage vor dem Notartermin zu haben.