Vorschaden
Jeder Schaden, der vor der aktuellen Besitzzeit am Fahrzeug entstanden ist — repariert oder nicht.
Vorschaden ist der weitere Begriff im Vergleich zu Unfallschaden: Er umfasst zusätzlich Elementarschäden wie Hagel oder Hochwasser sowie Marderbisse an Kabeln und Schläuchen. Nach der Rechtsprechung besteht eine Offenbarungspflicht des Verkäufers für erhebliche Vorschäden, auch ohne dass der Käufer ausdrücklich danach fragt.
In der Praxis lohnt es sich für beide Seiten, das Thema aktiv im Kaufvertrag zu adressieren: eine konkrete Frage-und-Antwort-Klausel, die alle bekannten Vorschäden auflistet, schützt den Verkäufer vor späteren Vorwürfen und den Käufer vor bösen Überraschungen — deutlich besser als eine pauschale Zusicherung „keine Vorschäden bekannt“.
Relevanz je nach Rolle
- Verkäufer
- Auch unreparierte Bagatellschäden solltest du aktiv nennen — verschwiegene Vorschäden sind der häufigste Grund für spätere Anfechtung.