Erhaltungssatzung
Eine kommunale Satzung, die in bestimmten Gebieten bauliche Änderungen, Umwandlungen und teils Modernisierungen genehmigungspflichtig macht.
In Milieuschutzgebieten können Maßnahmen genehmigungspflichtig sein, die andernorts frei möglich sind — etwa der Einbau eines zweiten Bads, der Grundrisszusammenlegung oder bestimmte Modernisierungen, die die Miete deutlich erhöhen würden. Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen kann eingeschränkt sein, und den Gemeinden kann ein Vorkaufsrecht zustehen.
Für Käufer bedeutet das zweierlei: Die geplante Nutzung sollte vorab mit der zuständigen Stelle geklärt werden, und der Zeitplan muss ein etwaiges Vorkaufsrechtsverfahren berücksichtigen. Für Kapitalanleger ist die Satzung besonders relevant, weil sie Modernisierungs- und Umwandlungsstrategien wirksam begrenzen kann. Ob ein konkretes Objekt betroffen ist, sagt die Kommune — nicht das Exposé.