Bauverpflichtung
Eine vertragliche Pflicht, das gekaufte Grundstück innerhalb einer bestimmten Frist zu bebauen.
Gemeinden verkaufen Bauland häufig unter Marktwert und sichern im Gegenzug ab, dass tatsächlich gebaut und selbst genutzt wird. Typische Klauseln sind eine Bebauungsfrist von wenigen Jahren, eine Selbstnutzungspflicht über einen längeren Zeitraum, ein Weiterveräußerungsverbot und ein Wiederkaufsrecht der Gemeinde zum ursprünglichen Preis.
Für die Kaufentscheidung ist das kein Kleingedrucktes, sondern der eigentliche Preis des Rabatts: Wer wegen Baukostensteigerungen oder einer geplatzten Finanzierung nicht rechtzeitig baut, verliert das Grundstück möglicherweise zum Einstandspreis, während zwischenzeitliche Planungskosten verloren sind. Die Fristen und Ausnahmetatbestände gehören deshalb vor der Beurkundung geprüft.
Der Rabatt beim Kauf von Bauland der Gemeinde hat seinen Preis — eine Bebauungsfrist und eine oft mehrjährige Selbstnutzungspflicht, deren Versäumnis den Rückkauf zum Einstandspreis auslösen kann.
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Beispielwerte zur Veranschaulichung — keine Finanz-, Rechts- oder Steuerberatung.