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FahrzeugeFinanzierung & Versicherung

Rabattübertragung

Die Übernahme einer bestehenden Schadenfreiheitsklasse von einer anderen Person, meist innerhalb der Familie.

Übertragen wird typischerweise von Eltern, Großeltern oder Partnern, wenn diese das Fahrzeug abgeben oder nicht mehr fahren. Üblich ist die Begrenzung auf den Zeitraum, in dem der Übernehmende selbst eine Fahrerlaubnis besaß und das Fahrzeug regelmäßig mitgenutzt hat — eine Klasse mit 30 schadenfreien Jahren lässt sich also nicht ohne Weiteres auf einen Zwanzigjährigen übertragen.

Für den Abgebenden ist die Übertragung endgültig: Die Einstufung ist danach verbraucht und steht für ein eigenes Fahrzeug nicht mehr zur Verfügung. Wer sie überträgt und später erneut ein Fahrzeug zulässt, startet ungünstiger. Die konkreten Voraussetzungen unterscheiden sich je Versicherer und gehören vor dem Wechsel geklärt — nachträglich lässt sich das nicht korrigieren.

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