Bestandsschutz
Der Schutz eines rechtmäßig errichteten Gebäudes vor nachträglichen Anforderungen aus geändertem Baurecht.
Der häufigste Irrtum lautet, alles Alte genieße Bestandsschutz. Voraussetzung ist, dass die Anlage einmal rechtmäßig war — ein nie genehmigter Dachausbau erwirbt auch nach Jahrzehnten keinen Bestandsschutz. Und der Schutz ist statisch: Er erlaubt, den Zustand zu erhalten, nicht, ihn zu erweitern.
Praktisch relevant wird das bei Umbauplänen. Wer ein Gebäude erheblich umbaut, die Nutzung ändert oder eine Einheit teilt, löst häufig aus, dass aktuelle Anforderungen an Brandschutz, Abstandsflächen, Stellplätze oder Energieeffizienz zu erfüllen sind. Wer mit Umbauabsicht kauft, sollte diese Frage vor der Kaufentscheidung mit dem Bauamt oder einem Architekten klären — nicht erst mit dem eingereichten Bauantrag.