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ImmobilienKaufvertrag

Exposéangaben

Die Beschreibungen und Zahlen in Inserat und Exposé — Wohnfläche, Baujahr, Zustand, Ausstattung.

Exposés enthalten regelmäßig Haftungsausschlüsse und den Hinweis, dass Angaben auf Auskünften des Eigentümers beruhen. Wer sich auf eine dort genannte Wohnfläche, einen angegebenen Sanierungsstand oder eine zugesicherte Mieteinnahme verlassen will, muss diese Angabe in den Kaufvertrag aufnehmen lassen — als Beschaffenheitsvereinbarung. Nur dann greift sie trotz des üblichen Gewährleistungsausschlusses.

Praktisch heißt das: Vor der Beurkundung eine Liste der Punkte erstellen, die für die Kaufentscheidung wirklich tragend waren, und mit dem Notar klären, welche davon in den Vertrag gehören. Verkäufer akzeptieren solche Aufnahmen häufiger, als Käufer erwarten — vorausgesetzt, die Angabe stimmt. Eine Weigerung ist ihrerseits eine Information.

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