Zum Inhalt springen
Zurück zum Lexikon
ImmobilienGrundbuch

Insolvenzvermerk

Ein Eintrag, der anzeigt, dass über das Vermögen des Eigentümers ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.

Verkäufer ist in dieser Konstellation der Insolvenzverwalter, der das Objekt zugunsten der Gläubiger verwertet. Solche Käufe sind möglich und nicht per se nachteilig — häufig sind sie sogar zügig, weil der Verwalter an einer schnellen Verwertung interessiert ist. Es fehlen aber typischerweise Auskünfte zum Zustand, weil der Verwalter das Objekt selbst nicht kennt.

Für die Kaufentscheidung heißt das: Die Gewährleistung ist regelmäßig vollständig ausgeschlossen, und Angaben zu Mängeln, Sanierungen oder laufenden Verfahren sind lückenhaft. Der Aufwand für eine eigene technische Prüfung steigt entsprechend. Wer sich darauf einlässt, sollte den Preisvorteil gegen dieses Informationsdefizit rechnen, nicht nur gegen den Marktwert.

Kommt vor bei