Auszahlung nach Baufortschritt
Bei Neubau und Sanierung wird das Darlehen nicht auf einmal ausgezahlt, sondern in Teilbeträgen nach Baufortschritt.
Die Bank zahlt gegen Baufortschritt, weil ihre Sicherheit mit dem Bauwerk erst entsteht. Beim Kauf vom Bauträger gibt die Makler- und Bauträgerverordnung die zulässigen Raten und deren Zeitpunkte vor; beim Bau in Eigenregie richtet sich der Abrufplan nach den Rechnungen der Gewerke, oft mit Bestätigung durch einen Sachverständigen oder Bautenstandsbericht.
Daraus entsteht ein Zeitkonflikt, der Geld kostet. Das gesamte Darlehen ist ab Zusage reserviert, aber nur der abgerufene Teil wird verzinst — für den nicht abgerufenen Rest verlangt die Bank nach einer bereitstellungszinsfreien Zeit Bereitstellungszinsen. Verzögert sich der Bau, laufen diese Kosten weiter, ohne dass Bauleistung entsteht.
Für die Entscheidung sind zwei Punkte verhandelbar und selten von allein gut geregelt: die Länge der bereitstellungszinsfreien Zeit und die Frage, wie aufwendig der Nachweis je Abruf ist. Bei einem Bauvorhaben mit realistischer Bauzeit von 14 Monaten ist eine bereitstellungszinsfreie Zeit von sechs Monaten schlicht zu kurz kalkuliert.
Das gesamte Darlehen ist ab Zusage reserviert, aber nur der tatsächlich abgerufene Teil wird verzinst — für den Rest fallen nach der zinsfreien Zeit Bereitstellungszinsen an, auch wenn der Bau sich verzögert.
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Beispielwerte zur Veranschaulichung — keine Finanz-, Rechts- oder Steuerberatung.