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ImmobilienKaufvertrag

Erbengemeinschaft als Verkäufer

Wird eine geerbte Immobilie verkauft, müssen alle Miterben mitwirken.

Die Erbengemeinschaft verfügt gemeinschaftlich über den Nachlass; für den Verkauf braucht es die Zustimmung aller, und alle müssen beim Notartermin auftreten oder wirksam vertreten sein. Ist die Grundbuchberichtigung noch nicht erfolgt, kommt dieser Schritt hinzu. Bei Miterben im Ausland, unbekanntem Aufenthalt oder unter Betreuung verlängert sich der Zeitrahmen erheblich.

Für Kaufinteressenten heißt das zweierlei: Erstens sollte früh geklärt werden, ob wirklich alle Beteiligten verkaufswillig sind — die Zusage eines wortführenden Erben ist keine Zusage der Gemeinschaft. Zweitens sind Unterlagen zum Objekt oft lückenhaft, weil die Erben es selbst nicht bewohnt haben. Beides spricht für zusätzliche Prüfung und gegen einen engen Zeitplan.

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