Testamentsvollstreckervermerk
Ein Vermerk, der anzeigt, dass über die Immobilie nicht der eingetragene Erbe, sondern ein Testamentsvollstrecker verfügt.
Die Testamentsvollstreckung dient der Umsetzung des letzten Willens und schützt den Nachlass vor eigenmächtigen Verfügungen der Erben. Der Vollstrecker legitimiert sich durch ein Testamentsvollstreckerzeugnis oder das eröffnete notarielle Testament. Sein Handlungsspielraum ergibt sich aus der Verfügung von Todes wegen — er kann beschränkt sein, etwa auf die Verwaltung ohne Verkaufsbefugnis.
Für Kaufinteressenten heißt das: Vor Verhandlungen prüfen, ob der Vollstrecker zum Verkauf befugt ist und ob er unentgeltliche Verfügungen ausschließen muss — ein deutlich unter Wert liegender Kaufpreis kann in dieser Konstellation problematisch sein. Der Notar prüft die Legitimation, aber die Frage sollte früh gestellt werden, damit Zeitplan und Erwartungen stimmen.