Erbbaurecht
Du kaufst das Gebäude, nicht das Grundstück.
Beim Erbbaurecht erwirbst du nicht das Grundstück, sondern nur das Recht, darauf für einen vereinbarten Zeitraum ein Gebäude zu errichten oder zu übernehmen. Das Grundstück bleibt im Eigentum eines anderen — häufig Kirchen, Kommunen oder Stiftungen — und dafür zahlst du einen laufenden Erbbauzins, meist drei bis fünf Prozent des Grundstückswerts pro Jahr.
Der große Vorteil ist der niedrigere Kaufpreis, weil das Grundstück selbst nicht mitbezahlt wird. Dem stehen mehrere Nachteile gegenüber: Banken finanzieren Erbbaurechte zurückhaltender und verlangen oft mehr Eigenkapital, weil ihre Sicherheit mit fortschreitender Restlaufzeit an Wert verliert. Der Erbbauzins kann sich, je nach Vertrag, alle paar Jahre an die Entwicklung des Bodenrichtwerts anpassen. Und beim Wiederverkauf schrumpft der erzielbare Preis spürbar, je näher das Vertragsende rückt — spätestens ab einer Restlaufzeit unter 30 Jahren wird die Finanzierung für den nächsten Käufer deutlich schwieriger.
Relevanz je nach Rolle
- Käufer
- Prüfe vor dem Kauf unbedingt die Restlaufzeit und die Regelung zur Anpassung des Erbbauzinses — beides bestimmt maßgeblich, wie gut sich das Objekt später wiederverkaufen lässt.