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ImmobilienBau & Technik

Bauakte

Die beim Bauamt geführte Akte zu einem Grundstück mit Bauanträgen, Genehmigungen und Plänen.

Die Bauakte ist die einzige verlässliche Quelle dafür, ob der bauliche Zustand eines Objekts dem genehmigten entspricht. Sie enthält genehmigte Grundrisse, Schnitte, Baubeschreibungen, Nachweise zu Statik und Wärmeschutz sowie spätere Nachträge und Nutzungsänderungen. Abweichungen zwischen Akte und Wirklichkeit sind der Ausgangspunkt fast aller baurechtlichen Probleme beim Bestandskauf.

Der Ablauf ist unspektakulär und wird trotzdem selten genutzt: Antrag auf Akteneinsicht beim zuständigen Bauamt, Vollmacht des Verkäufers beibringen, Termin wahrnehmen oder Kopien anfordern. Der Aufwand liegt bei wenigen Stunden und einer überschaubaren Gebühr. Wer mit Umbau-, Ausbau- oder Nutzungsänderungsabsicht kauft, sollte diesen Schritt vor die Beurkundung legen — danach ist die Erkenntnis wertlos.

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