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ImmobilienBau & Technik

Wohnflächenberechnung

Die Regeln, nach denen Quadratmeter gezählt werden.

Die Wohnflächenverordnung legt bundeseinheitlich fest, wie die Quadratmeterzahl einer Wohnung zu berechnen ist — und die Regeln sind weniger intuitiv, als man annehmen würde. Räume und Raumteile mit einer Deckenhöhe von mindestens zwei Metern zählen voll, zwischen einem und zwei Metern (typisch unter Dachschrägen) nur zur Hälfte, unter einem Meter Höhe gar nicht. Balkone, Terrassen und Loggien werden meist nur zu einem Viertel, in Ausnahmefällen bis zur Hälfte angerechnet.

Diese Regeln erklären, warum die im Exposé angegebene Wohnfläche und der subjektive Eindruck vor Ort oft auseinanderfallen — besonders bei Dachgeschosswohnungen, wo ein großer Teil der Grundfläche unter Schrägen liegt und deshalb nur anteilig oder gar nicht mitzählt. Weicht die tatsächliche von der vertraglich zugesicherten Wohnfläche um mehr als 10 Prozent ab, kann das nach ständiger Rechtsprechung einen Mangel darstellen, der zur Minderung berechtigt — ein eigenes Nachmessen vor dem Kauf ist deshalb mehr als nur Neugier.

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