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ImmobilienEigentumswohnung

Werdende Eigentümergemeinschaft

Die Phase, in der Käufer einer neu aufgeteilten Anlage bereits Besitz und Nutzung haben, aber noch nicht im Grundbuch stehen.

Ohne diese Rechtsfigur wäre in der Anfangsphase eines Neubauprojekts allein der aufteilende Bauträger stimmberechtigt, obwohl die Käufer bereits eingezogen sind und die Kosten tragen. Der werdende Eigentümer darf an Versammlungen teilnehmen, abstimmen und ist zur Zahlung des Hausgelds verpflichtet.

Für Käufer im Neubau ist das praktisch bedeutsam, weil in dieser Phase häufig wichtige Weichen gestellt werden — Wahl des Verwalters, erster Wirtschaftsplan, Umgang mit Baumängeln am Gemeinschaftseigentum. Gerade Letzteres ist heikel: Ansprüche wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum werden von der Gemeinschaft geltend gemacht, und die frühe Organisation entscheidet darüber, ob Fristen gewahrt werden.