Tilgungssatzwechsel
Das vertraglich vereinbarte Recht, den Tilgungssatz während der Laufzeit zu ändern und damit die Monatsrate anzupassen.
Die Rate eines Annuitätendarlehens setzt sich aus Zins und Tilgung zusammen. Der Zinssatz liegt während der Zinsbindung fest, der Tilgungsanteil dagegen ist Verhandlungssache — und lässt sich bei entsprechender Vereinbarung nachträglich ändern. Steigt das Einkommen, erhöht ein Wechsel die Tilgung und verkürzt die Laufzeit erheblich. Fällt ein Einkommen weg, senkt er die Rate auf ein tragbares Niveau.
Der Wert liegt in der Alternative. Ohne diese Klausel bleibt bei Zahlungsproblemen nur das Gespräch über eine Stundung oder Vertragsanpassung — mit deutlich schlechterer Verhandlungsposition, weil die Bank dann bereits ein Ausfallrisiko sieht. Vereinbart wird der Tilgungssatzwechsel deshalb sinnvollerweise beim Abschluss, wenn er nichts kostet, nicht wenn er gebraucht wird.
Üblich sind zwei bis drei Wechsel während der Zinsbindung innerhalb eines definierten Korridors, etwa zwischen einem und fünf Prozent. Beim Konditionenvergleich zwischen Banken taucht dieses Recht in keiner Zinstabelle auf — es gehört aber in dieselbe Bewertung wie Sondertilgungsrechte, weil beide zusammen bestimmen, wie beweglich die Finanzierung über 15 Jahre bleibt.