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ImmobilienFinanzierung

Wohn-Riester

Eine Variante der Riester-Förderung, bei der Zulagen und Steuervorteile in die selbstgenutzte Immobilie fließen statt in eine Rente.

Statt eine Rente anzusparen, werden Zulagen und steuerlich geförderte Beiträge zur Tilgung eines Darlehens für die selbstgenutzte Wohnung eingesetzt. Das beschleunigt die Entschuldung spürbar, vor allem bei mehreren Kindern, weil Kinderzulagen direkt in die Tilgung gehen. Voraussetzung ist eine förderberechtigte Person und die dauerhafte Selbstnutzung der Immobilie.

Der Haken sitzt in der Besteuerung. Die geförderten Beträge werden auf einem fiktiven Wohnförderkonto erfasst und im Rentenalter versteuert — entweder jährlich über die Rentenphase verteilt oder auf einen Schlag mit einem Abschlag. Es gibt also keinen steuerfreien Vorteil, sondern eine Verschiebung in eine Lebensphase, in der der persönliche Steuersatz typischerweise niedriger ist.

Zusätzlich entsteht eine Bindung. Wird die Immobilie später vermietet oder verkauft, ohne den Betrag in ein neues selbstgenutztes Objekt zu übertragen, wird das Wohnförderkonto vorzeitig fällig. Wer eine spätere Vermietung oder einen Ortswechsel für plausibel hält, sollte diesen Fall vor Abschluss durchrechnen statt danach.

Wohn-Riester verschiebt die Förderung nicht steuerfrei in die Zukunft, sondern in eine spätere Lebensphase — im Ruhestand wird der aufgelaufene Betrag auf dem Wohnförderkonto nachgelagert versteuert.

Jahr 0

PhaseTilgung mit Förderung
WohnförderkontoWächst mit jeder geförderten Zahlung

Beispielwerte zur Veranschaulichung — keine Finanz-, Rechts- oder Steuerberatung.

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