Bauträgervertrag
Ein Vertrag, bei dem Grundstück und noch zu errichtendes Gebäude zusammen gekauft werden.
Der Bauträgervertrag mischt Kauf- und Werkvertragsrecht: Du erwirbst ein Grundstück und beauftragst zugleich die Herstellung eines Gebäudes. Der Gewährleistungsausschluss des Bestandskaufs greift hier nicht — für Baumängel haftet der Bauträger, üblicherweise fünf Jahre ab Abnahme. Die Abnahme ist deshalb der zentrale Termin des gesamten Vorgangs, weil sie Beweislast und Fristen umkehrt.
Die Ratenzahlung folgt einem gesetzlich vorgegebenen Katalog von Bauabschnitten und schützt davor, weit im Voraus zu zahlen. Entscheidend für die Kaufentscheidung sind drei Punkte: die Baubeschreibung, weil nur geschuldet ist, was dort steht; die Regelungen zu Fertigstellungstermin und Verzug; und die Bonität des Bauträgers, denn bei einer Insolvenz vor Fertigstellung ist der wirtschaftliche Schaden erheblich, auch wenn die Ratenregelung ihn begrenzt.
Beim Bauträgervertrag zahlst du nicht auf einmal, sondern in gesetzlich vorgegebenen Raten nach Baufortschritt — erst mit der Abnahme beginnt die fünfjährige Gewährleistung.
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Beispielwerte zur Veranschaulichung — keine Finanz-, Rechts- oder Steuerberatung.