Sachmängelhaftung (Gebrauchtwagen)
Die gesetzliche Haftung des Verkäufers für Mängel, die schon bei Übergabe vorlagen.
Die Sachmängelhaftung ist die gesetzliche Haftung für Mängel, die schon bei Übergabe vorhanden waren, auch wenn sie erst später sichtbar werden — anders als eine Garantie, die eine freiwillige Zusatzleistung ist. Seit der Reform 2022 gilt bei Gebrauchtgütern ein Jahr lang die Vermutung, dass ein auftretender Mangel schon bei Übergabe da war; vorher waren es nur sechs Monate. Diese Beweislastumkehr macht es für Käufer deutlich leichter, sich durchzusetzen.
Wer einen Mangel geltend machen will, kann zunächst Nacherfüllung verlangen (Reparatur oder Ersatzlieferung), bei deren Scheitern Rücktritt oder Minderung des Kaufpreises. Wichtig ist die Dokumentation: Mängel sollten sofort nach Feststellung schriftlich gegenüber dem Verkäufer angezeigt werden, mit Datum und möglichst Foto.
Relevanz je nach Rolle
- Käufer
- Bei Kauf von privat ist der Ausschluss im Vertrag Standard — prüf das Fahrzeug deshalb vor Vertragsunterschrift, nicht danach.
- Händler
- Der Ausschluss ist gegenüber Verbrauchern unwirksam — er gilt nur zwischen zwei Privatpersonen oder zwei Unternehmern.