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ImmobilienEigentumswohnung

Jahresabrechnung

Die Abrechnung der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben eines Wirtschaftsjahres, verteilt auf die Einheiten.

Für Käufer sind die Abrechnungen der letzten Jahre eine der aussagekräftigsten Unterlagen überhaupt: Sie zeigen die realen Betriebskosten, den Stand und die Entwicklung der Erhaltungsrücklage, außerplanmäßige Ausgaben und ob die Gemeinschaft im laufenden Betrieb ausgeglichen wirtschaftet.

Wichtig ist die Zuordnung beim Eigentümerwechsel: Wer die Nachzahlung oder das Guthaben aus einem Jahr trägt, in dem der Verkauf stattfand, richtet sich nach der Beschlusslage und der vertraglichen Regelung — die Gemeinschaft wendet sich grundsätzlich an denjenigen, der zum Zeitpunkt des Beschlusses Eigentümer ist. Diese Regelung gehört ausdrücklich in den Kaufvertrag, sonst entsteht Streit über Beträge, die keiner der Beteiligten eingeplant hat.